Aus Liebe zum Menschen

Wegbegleitung & Schulwegbegleitung

Wir begleiten Kinder und Jugendliche auf ihren täglichen Wegen – mit Achtsamkeit, Vertrauen und dem Ziel, Sicherheit, Orientierung und Selbstständigkeit zu stärken.
Leistung

Individuelle Wegbegleitung

Jeder Weg ist ein Schritt in Richtung Selbstständigkeit. Ob zur Schule, in die Kindertagesstätte oder zu anderen wichtigen Orten – unterwegs zu sein bedeutet, Neues zu entdecken, Erfahrungen zu sammeln und zunehmend eigene Sicherheit zu entwickeln. Doch manche Kinder benötigen dabei zusätzliche Unterstützung.

Unsere Wegbegleitung und Schulwegbegleitung in Isernhagen, der Region Hannover, Stadthagen und Hildesheim unterstützt Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer Beeinträchtigung oder besonderer Entwicklungsherausforderungen individuelle Begleitung auf ihren täglichen Wegen benötigen.

Dabei stehen für uns die persönlichen Bedürfnisse, Fähigkeiten und Möglichkeiten jedes Kindes im Mittelpunkt. Wir möchten Sicherheit vermitteln, Orientierung geben und Kinder dabei unterstützen, ihre Wege zunehmend selbstständig und mit wachsendem Vertrauen zu bewältigen.

Unsere Wegbegleitung

Sicher unterwegs sein

Sicherheit geben

Wir begleiten dein Kind auf seinen Wegen und geben ihm Sicherheit, Orientierung und Vertrauen in ungewohnten Situationen.

Wege gemeinsam gehen

Wir unterstützen dein Kind auf dem Weg zur Schule, zur Kita oder zu anderen vereinbarten Zielen im Alltag.

Selbstständigkeit stärken

Wir ermutigen dein Kind, sich besser zu orientieren, Sicherheit zu gewinnen und Wege zunehmend eigenständig zu bewältigen.
Gut zu wissen

Für wen ist Wegbegleitung sinnvoll?

Eine Wegbegleitung kann Kinder und Jugendliche unterstützen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung zusätzliche Hilfe auf ihren täglichen Wegen benötigen. Dazu können beispielsweise Kinder mit Autismus, Mobilitätseinschränkungen oder Schwierigkeiten bei der Orientierung und Einschätzung von Verkehrssituationen gehören.

Die individuelle Schulwegbegleitung kann dabei helfen, den Weg zwischen Zuhause und Schule sicher zu bewältigen. Auch die Begleitung zur Kindertagesstätte oder zu anderen vereinbarten Zielen kann je nach Unterstützungsbedarf und Leistungsumfang infrage kommen.

Ziel ist es, Sicherheit zu vermitteln und die Selbstständigkeit schrittweise zu fördern. Die Begleitung orientiert sich dabei immer an den persönlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen des Kindes. So können alltägliche Wege zu wertvollen Erfahrungen für mehr Selbstvertrauen und Eigenständigkeit werden.

Häufige Fragen

Was wir häufig gefragt werden

Wegbegleitung unterstützt Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer Beeinträchtigung auf ihren täglichen Wegen zusätzliche Hilfe benötigen. Sie kann beispielsweise die Begleitung zur Schule, zur Kindertagesstätte oder zu anderen vereinbarten Zielen umfassen. Eine Begleitperson hilft bei der Orientierung, unterstützt in schwierigen Verkehrssituationen und vermittelt Sicherheit. Ziel ist es, die Selbstständigkeit zu fördern und eine möglichst gleichberechtigte Teilhabe am Alltag zu ermöglichen.

Ein Anspruch auf Schulwegbegleitung kann bestehen, wenn ein Kind aufgrund einer Behinderung oder eines besonderen Unterstützungsbedarfs den Schulweg nicht selbstständig bewältigen kann. Welche Unterstützung infrage kommt, hängt von der individuellen Situation und den geltenden Regelungen ab. Dabei können insbesondere die Schülerbeförderung sowie Leistungen der Eingliederungshilfe relevant sein. Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen im Einzelfall.
Wenn dein Kind Unterstützung auf dem Schulweg benötigt, solltest du zunächst mit der Schule und dem zuständigen Träger der Schülerbeförderung klären, welche Möglichkeiten bestehen. Je nach Unterstützungsbedarf kann auch ein Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe erforderlich sein. Für die Prüfung können ärztliche Stellungnahmen oder weitere Nachweise benötigt werden. Welche Stelle zuständig ist, richtet sich nach dem Einzelfall und den örtlichen Regelungen.
Die Kosten einer Wegbegleitung können unter bestimmten Voraussetzungen von einem öffentlichen Leistungsträger übernommen werden. Bei der Schulwegbegleitung kommen je nach Situation insbesondere Regelungen zur Schülerbeförderung oder Leistungen der Eingliederungshilfe infrage. Ob eine Kostenübernahme möglich ist und welcher Träger zuständig ist, hängt vom individuellen Unterstützungsbedarf, dem Zweck der Begleitung und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Eine individuelle Wegbegleitung kann grundsätzlich auch für den Weg zur Kindertagesstätte infrage kommen, wenn dein Kind aufgrund einer Beeinträchtigung zusätzliche Unterstützung benötigt. Ob eine solche Begleitung bewilligt oder anderweitig organisiert werden kann, hängt von den persönlichen Voraussetzungen und den zuständigen Leistungsträgern ab. Entscheidend ist, welche Unterstützung erforderlich ist und welche Leistungen im konkreten Fall zur Verfügung stehen.
Wo bietet Fair-NETZ-ung Wegbegleitung an?