Aus Liebe zum Menschen

Schulassistenz & Schulbegleitung

Wir begleiten Kinder und Jugendliche individuell durch ihren Schulalltag – mit Achtsamkeit, Vertrauen und dem Ziel, Selbstständigkeit, Entwicklung und Teilhabe zu stärken.

Leistung

Individuelle Schulassistenz

Jedes Kind bringt eigene Stärken, Bedürfnisse und Möglichkeiten mit. Die Schule ist ein Ort des Lernens, der Begegnung und der persönlichen Entwicklung. Doch manchmal braucht es zusätzliche Unterstützung, um den Schulalltag selbstbestimmt und möglichst gleichberechtigt erleben zu können.

Unsere Schulassistenz und Schulbegleitung in Isernhagen, der Region Hannover, Stadthagen und Hildesheim unterstützt Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer Beeinträchtigung oder besonderer Entwicklungsherausforderungen individuelle Begleitung im Schulalltag benötigen.

Dabei steht für uns nicht im Vordergrund, was ein Kind vielleicht noch nicht kann. Wir sehen seine Persönlichkeit, seine Fähigkeiten und die Möglichkeiten, die in ihm stecken. Gemeinsam möchten wir Barrieren abbauen und Wege zu mehr Selbstständigkeit und Teilhabe eröffnen.

Unsere Schulassistenz

Gemeinsam lernen und wachsen

Individuelle Begleitung

Wir unterstützen dein Kind entsprechend seinen persönlichen Bedürfnissen und geben ihm Sicherheit und Orientierung im Schulalltag.

Gemeinschaft erleben

Wir begleiten dein Kind bei sozialen Kontakten, im Klassenverband und bei der Teilnahme am gemeinsamen Schulleben.

Selbstständigkeit stärken

Wir ermutigen dein Kind, eigene Fähigkeiten zu entdecken, Herausforderungen zu bewältigen und zunehmend selbstständig zu handeln.
Gut zu wissen

Für wen ist Schulassistenz sinnvoll?

Eine Schulassistenz kann Kinder und Jugendliche unterstützen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung zusätzliche Hilfe in der Schule benötigen. Dazu können beispielsweise Schüler mit Autismus, ADHS, Entwicklungsbesonderheiten oder Schwierigkeiten in der Kommunikation und sozialen Interaktion gehören.

Entscheidend ist der individuelle Unterstützungsbedarf. Eine Diagnose allein bedeutet nicht automatisch, dass ein Anspruch auf Schulbegleitung besteht. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die Frage, inwieweit die Teilhabe am Schulalltag beeinträchtigt ist.

Die individuelle Schulbegleitung unterstützt bei der Orientierung, bei sozialen Herausforderungen und bei der Bewältigung alltäglicher schulischer Situationen. Sie ersetzt nicht den Unterricht durch Lehrkräfte, sondern hilft dabei, vorhandene Fähigkeiten zu stärken und eine möglichst gleichberechtigte Teilnahme am Schulleben zu ermöglichen.

Häufige Fragen

Was wir häufig gefragt werden

Eine Schulassistenz begleitet Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer Beeinträchtigung zusätzliche Unterstützung im Schulalltag benötigen. Sie hilft beispielsweise bei der Orientierung, der Kommunikation, sozialen Kontakten und der Bewältigung alltäglicher schulischer Situationen. Ziel der Schulbegleitung ist es, die Selbstständigkeit zu fördern und eine möglichst gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht und Schulleben zu ermöglichen.

Ein Anspruch auf Schulbegleitung kann bestehen, wenn ein Kind oder Jugendlicher aufgrund einer bestehenden oder drohenden Behinderung individuelle Unterstützung benötigt, um am Schulalltag teilzuhaben. Rechtliche Grundlagen können insbesondere Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach dem SGB IX oder Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII sein. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, prüft der zuständige Leistungsträger im Einzelfall.

Eine Schulbegleitung beantragst du beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe oder der Kinder- und Jugendhilfe. Für die Prüfung werden häufig fachliche Stellungnahmen, ärztliche Unterlagen oder Einschätzungen der Schule benötigt. Welche Stelle zuständig ist und welche Nachweise erforderlich sind, hängt von der individuellen Situation deines Kindes ab. Eine frühzeitige Antragstellung ist sinnvoll.

Die Kosten einer bewilligten Schulassistenz können im Rahmen der Eingliederungshilfe beziehungsweise der Leistungen zur Teilhabe an Bildung von einem öffentlichen Leistungsträger übernommen werden. Welcher Träger zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und dem individuellen Unterstützungsbedarf. Ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme erfolgt, wird im Bewilligungsverfahren geprüft.

Wann eine Schulbegleitung starten kann, hängt unter anderem von der Bewilligung durch den zuständigen Leistungsträger, dem individuellen Unterstützungsbedarf und der Verfügbarkeit einer geeigneten Begleitperson ab. Eine pauschale Startzeit lässt sich deshalb nicht nennen. Wenn du eine Schulassistenz für dein Kind benötigst, empfiehlt es sich, frühzeitig Kontakt aufzunehmen und die notwendigen Schritte einzuleiten.
Fair-NETZ-ung ist mit Standorten in Isernhagen in der Region Hannover, Stadthagen und Hildesheim vertreten. Wir unterstützen Kinder und Jugendliche mit individuellem Begleitungsbedarf und setzen uns für ihre Selbstständigkeit und Teilhabe am Schulalltag ein. Wenn du eine Schulassistenz oder Schulbegleitung suchst, kannst du dich gerne an uns wenden. Gemeinsam klären wir, ob eine passende Begleitung an deinem gewünschten Standort möglich ist.